Gewerbliche Fahrer mit einem Fahrzeug ab 3,5t sind laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gesetzlich dazu verpflichtet sich weiterzubilden. In einem Zyklus von fünf Jahren müssen dazu 35 Stunden Weiterbildung in den BKF-Modulen nachgewiesen werden können.
Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.